Logopädinnen im Frühbereich sind für Kinder im Alter von 2 ½ Jahren bis zum Kindergarteneintritt zuständig. Sie führen Abklärungen, Beratungen und Therapien bei Vorschulkindern durch, deren Sprachentwicklung auffällig oder verzögert ist.
Im Kanton Zug ist für die logopädische Abklärung, Beratung und Therapie von Vorschulkindern der Heilpädagogische Dienst (HPD) des Kantons zuständig. Die Kosten für die logopädischen Massnahmen trägt der Kanton.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des HPD: Logopädie im Frühbereich
Hier finden Sie Informationen über die Sprachentwicklung Ihres Kindes.